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Benutzungsordnung Sportlerheim Netterheim

Hausordnung Sportlerheim

SG Sportfreunde 69 

Präambel

Das Sportlerheim der Sportfreunde 69 wurde mit hohem Aufwand durch die die SG Sportfreunde 69 Marmagen-Nettersheim e.V. (folgend SG 69 genannt) renoviert und wird mit Mitteln der SG 69 unterhalten.

Alle Benutzer des Vereinsheimes sind zu besonderer Sorgfalt und Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

Zur Benutzung des Sportlerheims sind alle Mitglieder der SG 69 sowie Gäste im Rahmen von Veranstaltungen berechtigt.

Der Fußballvorstand trägt die Verantwortung für das Heim. Er hat das Weisungsrecht in allen Angelegenheiten des Heimes und wird vor Ort durch den Hausmeister  (Manfred Findeisen) vertreten. 

Zuwiderhandlungen gegen die in der Hausordnung aufgeführten Bestimmungen werden  durch den Fußballvorstand der SG 69 geahndet.

Es kommen sowohl Schadensersatzansprüche als auch die Entziehung der Nutzungserlaubnis bis hin zu einem Hausverbot in Betracht.

Nutzung des Sportlerheims

1. Alle Benutzer des Sportlerheims haben die Einrichtung und Geräte bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Eltern haften für ihre Kinder.

Mutwillige Sachbeschädigung, etwaige Missstände oder Verletzungsgefahren sind dem Fußballvorstand bzw. Hausmeister unverzüglich zu melden.

Eine regelmäßige Kontrolle durch Hausmeister und Fußballvorstand finden statt.

2. Das Betreten des Sportlerheimes mit Fußballschuhen ist untersagt! (Ausnahme nur in der Halbzeitpause)

Vor allem wird der Aufenthaltsraum nicht mit Fußballschuhen betreten!

3. Eine Zweckentfremdung des Aufenthaltsraumes zur Umkleidekabine ist untersagt!

4. Lebensmittel werden nicht im Sportlerheim aufbewahrt!

5. Die Aufsicht und Verantwortung im Sportlerheim obliegt dem jeweiligen Übungsleiter.

Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. 

6. Der Übungsleiter erklärt mit seiner Unterschrift im aushängenden Ordnungsplan das Sportlerheim in ordnungsgemäßen Zustand verlassen zu haben.

7. Der Schlüssel des Sportlerheims Nettersheim wird an Vorstandsmitglieder und je einen Übungsleiter pro am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften gegen Unterschrift ausgegeben.

Bei Beendigung der zum Schlüsselbesitz berechtigten Tätigkeit ist dieser unaufgefordert an den Verein zurückzugeben.

Der Besitzer bzw. Empfänger eines Schlüssels trägt die Verantwortung für die Ordnung und Sicherheit. Bei Verlust eines Schlüssels hat er den finanziellen Aufwand zur Wiederherstellung der vollen Sicherheit zu tragen.

Insbesondere sind/ist:

·        das stehende Wasser in den Duschräumen mit dem Schieber über den Abfluss zu beseitigen!

·        Umkleideräume, Flur und Aufenthaltsraum mind. besenrein zu hinterlassen!

·        Flaschen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren!

·        benutzte Gegenstände (Geschirr etc.) gründlich zu reinigen!

·        alle Lichter und benutzte (nicht mehr benötigte) Elektrogeräte auszuschalten!

·        alle Fenster und Türen zu schließen!

·        im Winter alle Heizkörper auf Frostschutzstufe zu stellen!

 

Abschließend möchten wir nochmals alle Benutzer und Gäste der Sportanlage und des Sportlerheims bitten, ordentlich mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen umzugehen, damit die  SG Sportfreunde 69 und seine Vereinsmitglieder noch lange Freude an der Sportstätte haben.

 

Oktober 2009

Der Vorstand